Computer-Forensik: Analyse von Angriffen

Datenschutz

Von betriebsinternen Analysen und Beweissicherungsverfahren kann man in der Regel nur abraten. Gründe hierfür sind die fehlende Objektivität und Unabhängigkeit des Analytikers. In vielen Betrieben ist zudem nicht ausreichende fachliche Kompetenz vorhanden.

Hinsichtlich des Datenschutzes und der Berührung von Persönlichkeitsrechten gilt es bei der forensischen Analyse auch, die hierbei gewonnenen Erkenntnisse absolut vertraulich zu verwenden. Zudem sind die Daten nach Abschluss des Verfahrens zuverlässig zu zerstören. Wie an späterer Stelle gezeigt, sind bei einer fachmännischen Analyse Informationen auffindbar, die vom Nutzer (Opfer) verloren oder zuverlässig gelöscht geglaubt sind.

Allein aus diesem Grund empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Sachverständigen, ist er doch aufgrund seines Standes unter anderem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Natürlich lassen sich alle folgend gezeigten forensischen Methoden auch firmen-intern einsetzen, beispielsweise um Informationen über Mitarbeiter und deren gespeicherte Daten zu erlangen. Dieses Ausspähen mit privater Beauftragung hat jedoch sehr schnell arbeits- oder gar strafrechtliche Konsequenzen, die vor einer entsprechenden Aktion rechtssicher zu klären sind.