Website-Konzeption Teil 4

Ergonomie- und Usability-Normen für die Website-Erstellung

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Die Bildschirmarbeitsverordnung regelt hauptsächlich die Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes, weniger die von Anwendungen. Sie soll Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren bei der Arbeit am Bildschirm schützen.

Allerdings finden sich auch hier Vorgaben für die Usability. Diese entsprechen weitgehend denen der DIN EN ISO 9241. Hinzu kommt allerdings die Vorschrift, dass ohne das Wissen des Benutzers keine Daten erhoben werden dürfen, die zu seiner Kontrolle dienen.

Die Verordnung ist anders als die Normen verpflichtend einzuhalten. Sie betrifft Arbeitgeber, die ihren Angestellten Software zur Verfügung stellen müssen, die diese Anforderungen erfüllt.