Desktop-Virtualisierung
VMware Workstation 11 im Test
Für Softwarehersteller ist es ein einträgliches Geschäft, jedes Jahr eine neue Version herauszubringen. Diese Unsitte hat offenbar auch bei VMware Einzug gehalten - zumindest, wenn es um die für den Desktop-Betrieb konzipierte Workstation-Software geht. Denn erschien von diesem Virtualisierungsprodukt noch bis zur Version 8 lediglich alle zwei Jahre ein Major-Release, wirft VMware inzwischen rund alle zwölf Monate eine neue Fassung auf den Markt.
Auch im Herbst 2014 beglückt uns VMware wieder mit einem solchen "Major-Release" seiner Workstation-Software. Mit ihr hält eine aktualisierte virtuelle Hardware in Form der sogenannten "Version 11" Einzug. Darin enthalten ist die Unterstützung für die modernen Host-Prozessorarchitekturen Haswell und Broadwell von Intel sowie Jaguar und Steamroller von AMD. Den für die USB-3.0-Unterstützung relevanten virtuellen xHCI (eXtensible Host Controller Interface)-Controller bringt VMware im Zuge dessen auf den aktuellen Stand 1.0 der Intel-Spezifikation. In der Praxis wirke sich dies in höherer Geschwindigkeit und mehr Stabilität beim Umgang mit USB-3.0-Geräten aus.
Ebenfalls Bestandteil der virtuellen Hardwareversion 11 ist die Option, die Größe des Grafikspeichers für jede VM separat einzustellen. Sinnvoll kann das beispielsweise dann sein, wenn auf dem physischen Host zahlreiche virtuelle Maschinen laufen, von denen einige sehr hohe Grafikspeicheranforderungen aufweisen. Die individuelle Steuerung dieses Speicherbereichs soll zu einer effizienteren Arbeitsspeichernutzung des Host-Systems führen.
- Optisch kaum ein Unterschied
Das Herbst 2014-Release der VMware Workstation-Software sieht fast identisch aus wie die Vorgängerversion 10. - Grafikspeicher pro virtueller Maschine
Die neue Version von VMware Workstation erlaubt es, die Größe des Grafikspeichers für jede VM individuell festzulegen. - EFI-Unterstützung per Assistenten
Mit welcher Firmware eine neu zu erstellende virtuelle Maschine arbeiten soll, lässt sich jetzt im grafischen Assistenten festlegen. - Nicht neu
Prinzipiell ist die Unterstützung für EFI-Firmware in virtuellen Maschinen aber nicht erst seit dem Herbst 2014-Release der VMware Workstation-Software vorhanden. - Keine Secure Boot für virtuelle Maschinen
Die zum Test verwendete "VMware Workstation Technology Preview 2014 June Release" unterstützt trotz EFI-Firmware in einer virtuellen Maschine kein Secure Boot (von Microsoft bei Windows 8 "Sicherer Startzugang" genannt).
EFI für virtuelle Maschinen
Ein weiteres Merkmal, das VMware als große Neuerung seiner jüngsten Workstation-Inkarnation herausstellt, ist die Unterstützung für EFI (Extensible Firmware Interface) innerhalb einer Virtuellen Maschine (VM) - als Alternative zum althergebrachten BIOS. Die Entscheidung, ob eine VM mit EFI- oder BIOS-Firmware bestückt werden soll, lässt sich bei der neuen Version von VMware Workstation bequem über den grafischen Assistenten bei der Erstellung einer neuen VM in den erweiterten Optionen einstellen. Daraufhin ist es am Gastbetriebssystem, sich darauf einzustellen. Unterstützt werden neben diversen Windows-Varianten die üblichen Linux-Distributionen. In unserem Test klappte das mit der x64-Ausführung von Windows 8.1 problemlos - praktischerweise selbst dann, wenn der physische Host mit einem BIOS zu Werke geht und EFI gar nicht kennt.
Nachdem einige technologische Vorteile der EFI- gegenüber der BIOS-Technologie wie zum Beispiel der modulare Aufbau dieser Firmware in einer virtuellen Umgebung keine Rolle spielen, sprechen in diesem Umfeld andere Faktoren für den BIOS-Nachfolger. Allen voran erlaubt es EFI, auf der Festplatte eine GUID Partition Table (GPT) anstelle eines MBR (Master Boot Record) zu verwenden. Nützlich ist das für entsprechend konfigurierte virtuelle Maschinen etwa aus folgenden Gründen: Beim GPT-Schema lassen sich unendlich viele - unter Windows bis zu 128 - primäre Partitionen auf einer Festplatte erstellen, während bei MBR maximal vier primäre Partitionen möglich sind. Außerdem kennt GPT keine störende Limitierung auf eine maximale Partitionsgröße von 2 Terabyte, da diese bis zu 18 Exabyte groß sein dürfen.