GDPdU, AO, Basel II und die Folgen

Compliance: Sorgenkind E-Mail

Internationale Anforderungen

Immer mehr Unternehmen beschäftigen sich notgedrungen mit den Buchhaltungsverfahren International Financial Reporting Standards (IFRS). Hier müssen Bilanz- und Finanzdaten anders abgebildet werden als nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). "Was für börsennotierte Unternehmen bereits Pflicht ist, verlangen die Banken zunehmend auch von anderen Firmen die Bilanz gemäß IFRS", hat Breuer festgestellt.

Systematisch realisiert, müsste mitunter doppelt verbucht werden. Die Vorschriften seien noch dazu sehr im Fluss, und es gebe Interpretationsunterschiede. Die können gravierend sein: "Gemäß IFRS fällt in einer Kommanditgesellschaft (KG) das Kommanditkapital unter das Fremdkapital." Damit, so der PwC-Manager, würde die Eigenkapitalquote von Unternehmen dieser Rechtsform viel schlechter aussehen. "Das ist nicht angemessen und ein Grund, als KG vorerst möglichst nicht auf IFRS umzuschwenken."

Ein weiterer Trend insbesondere bei international agierenden Unternehmen wirft neue Compliance-Fragen auf: Shared-Service-Center. Das sind Dienstleistungszentren, die an einer zentralen Stelle in einer Unternehmensgruppe zum Beispiel die Buchführung für alle Landesgesellschaften abwickeln. Um Kosten zu sparen, könnte eine Auslandstochter die Bücher führen. Bei zehn Niederlassungen bedeutet dies allerdings, dass zehn Rechtssysteme zuzüglich dem des Hauptsitzes zu berücksichtigen sind. Ein weiterer Hemmschuh: Länder wie Deutschland gestatten die Buchführung im Ausland nicht, eben weil ein Zugriff durch Prüfungsorgane möglich sein muss.