Compliance, GDPdU,
E-Mail im Rechtsverkehr: Die fünf Gebote
Regel Nummer 5
Da das Fernmeldegeheimnis der Mitarbeiter wie bereits angedeutet durch das Arbeitsverhältnis nicht eingeschränkt wird, und zudem eine Verantwortung für eingehende Privat-Mail auch nicht verboten oder sonst einseitig auf den Mitarbeiter abgewälzt werden kann, folgt als fünftes Gebot:
Du sollst keine Privat-Mails lesen.
Steckbrief des Autors: Jens Bücking ist Rechtsanwalt ( www.kanzlei.de/buecking.htm ) und Fachautor mit den Schwerpunkten Online-, TK- Multimedia-, Wettbewerbs- und Arbeitsrecht. An der Fachhochschule für Technik in Stuttgart ist er Lehrbeauftragter für "IT-Law". Diesen Beitrag haben wir von unserer Schwesterpublikation ComputerPartner übernommen. (ala)