Kopierschutz für Audio-CDs: Die zweite Runde

Mangelhafte Kennzeichnung im Handel

An der rechtlichen Situation hat sich bei kopiergeschützten Audio-CDs laut Aussage des Rechtsanwalts Christian Czirnich seit dem ersten Cactus Data Shield nichts geändert: Sie müssen eindeutig gekennzeichnet sein, sonst besteht ein Rückgaberecht. Die Hintergründe dazu sind in einem eigenen Artikel zu finden.

Die Plattenfirmen wollen dem Kunden dennoch die geschützten CDs lieber subkutan verabreichen. So ist auf der Single "Fiesta" des Rappers R. Kelly (Zomba, key2audio) äußerlich nicht der geringste Hinweis auf einen Kopierschutz zu finden. Ist die CD eingeschweißt, hat der Kunde keine Möglichkeit zu erkennen, dass es sich um eine key2audio-Scheibe handelt. Nur auf der CD selbst steht "This CD is not playable on computers."

BMG kennzeichnet Musik mit CDS200 zwar äußerlich, aber keinesfalls besser. Auf der Rückseite der CDs befindet sich ein sieben mal sieben Millimeter kleines Logo, das die winzige Schrift "Kopiergeschützte CD" enthält. Mit bloßem Auge ist dieser Hinweis kaum zu entziffern, er geht außerdem in den fünf anderen Logos völlig unter.

Was sich hinter dem Schutz verbirgt, gibt BMG nicht an - immerhin kann man die Musik ja noch auf Windows-PCs hören. Mit Rechnern unter Linux oder MacOS aber nicht. Es sei denn, man findet einen Weg, die Daten auf die Festplatte zu kopieren, was den Schutz endgültig ad absurdum führt.